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Fissurenversiegelung: Bei Kindern unter 18 Jahren zahlt Krankenkasse die Behandlung




Eine Fissuren- oder Zahnversiegelung beugt Karies vor und wird in der Regel im Kindes- oder Jugendalter durchgeführt. Kleine Risse und Vertiefungen im Zahn werden dabei mit einem Kunststoff gefüllt, sodass sich dort keine Bakterien einnisten können. Nebenwirkungen treten nur sehr selten auf. Bei Kindern unter 18 Jahren zahlt die Krankenkasse diese prophylaktische Behandlung.


Was sind Fissuren und warum sollten sie versiegelt werden?


Fissuren sind Vertiefungen oder Risse in der Zahnoberfläche. Die meisten Fissuren sind Bestandteil der natürlich gewachsenen Zahnform. Nur selten entstehen durch Abnutzung oder kleinere Unfälle im Verlauf des Lebens Risse im Zahnschmelz, also in der äußeren Schicht des Zahnes. In solchen Vertiefungen sammeln sich häufig trotz gewissenhafter Mundhygiene Bakterien, an die die Zahnbürste nicht herankommt. Solche Bakterien greifen mit ihren sauren Ausscheidungen den Zahnschmelz an und können Karies (Zahnfäule) verursachen. Deshalb ist es sinnvoll, Fissuren so früh wie möglich mit Kunststoff zu versiegeln. Bei der Versiegelung handelt es sich um eine prophylaktische Maßnahme, also eine Behandlung zur Vorbeugung einer Erkrankung. Ist ein Zahn bereits von Karies befallen, kann keine prophylaktische Behandlung mehr durchgeführt werden. Stattdessen wird der kranke Teil des Zahnes entfernt und es wird eine Füllung angefertigt.


In welchem Alter ist eine Fissurenversiegelung sinnvoll?


Fissurenversiegelungen werden in der Regel zwischen dem 6. und dem 17. Lebensjahr an gesunden Backenzähnen (Molaren) durchgeführt. Sobald ein bleibender Backenzahn durchgebrochen und nicht mehr von Zahnfleisch bedeckt ist, kann seine Oberfläche versiegelt werden. Die Behandlung sollte so früh wie möglich erfolgen; sobald ein Zahn von mehr als nur oberflächlichem Schmelzkaries betroffen ist, kann sie nicht mehr vorgenommen werden. In den ersten vier bis sechs Monaten nach der Behandlung kommt es vor, dass ein Teil des verwendeten Kunststoffes sich aus der Fissur löst. Daher ist es sinnvoll, nach der Behandlung eine Kontrolluntersuchung durchführen zu lassen. Eine beschädigte Versiegelung sollte unbedingt erneuert werden. Üblicherweise hält der Kunststoff dann etwa 10 bis 15 Jahre. Danach sollten Patienten gemeinsam mit ihrem Zahnarzt entscheiden, ob die Behandlung wiederholt werden muss. Da im Laufe des Lebens das Kariesrisiko ab- und stattdessen das Parodontitisrisiko zunimmt, ist die erste Fissurenversiegelung im Kindesalter die wichtigste.


Bei Menschen, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Einschränkung nicht eigenständig zu einer regelmäßigen und gründlichen Mundhygiene fähig sind und bei Menschen mit erhöhtem Kariesrisiko, ist eine präventive Zahnversiegelung besonders angeraten.


Wie läuft eine Fissurenversiegelung ab?


Vor der Zahnversiegelung ist es notwendig, den betreffenden Zahn gründlich zu untersuchen, um eine bereits bestehende Karieserkrankung von vornherein auszuschließen. Karies, der sich unbemerkt unter der Kunststofffüllung ausbreitet, kann im schlimmsten Fall zum Zahnverlust führen. Danach wird der Zahn gereinigt und trockengelegt. Watteröllchen oder eine Abdeckung aus Gummi (Kofferdam) schirmen den Zahn gegen den feuchten Speichel ab. Damit der Kunststoff auf der Zahnoberfläche hält, wird diese angeraut. Schließlich wird das Versiegelungsmaterial aufgetragen. Manche Materialien werden zur Beschleunigung des Aushärtungsprozesses mit einem speziellen Licht bestrahlt. Am Ende prüft der Zahnarzt den Biss, also das Aufeinanderpassen der Zähne (Okklusion) und schleift gegebenenfalls störenden Kunststoff ab. Selbst wenn alle Backenzähne zugleich versiegelt werden, dauert die Behandlung maximal 30 Minuten. Danach werden die Zähne mit Flouridgel behandelt, um den Zahnschmelz zu stärken und so Karies zusätzlich vorzubeugen.


Welche Materialien werden verwendet?


In der Regel werden unter Licht härtende Kunststoffmischungen verwendet, die hauptsächlich aus Dimethacrylat bestehen. Nur selten kommen lufttrocknende Kunststoffe oder sogar Zement (Glasionomerzement) zum Einsatz. Lichthärtung erspart dem Patienten lange Wartezeiten während der Trocknung. Glasionomerzement dagegen ist zwar weniger haltbar als Kunststoff, haftet aber auch ohne vorherige Anrauung des Zahnes und gibt Studien zufolge kontinuierlich Fluorid ab. Fluorid wird zur Kariesprophylaxe verwendet. Es härtet und regeneriert den Zahnschmelz und beugt so Zahnfäule vor.


Gibt es Nebenwirkungen?


Eine Fissurenversiegelung wird in der Regel nebenwirkungsfrei durchgeführt. Bisher sind nur zwei Fälle von schweren allergischen Reaktionen bekannt – eine beruhigend niedrige Zahl, wenn man bedenkt, dass in Deutschland 35 bis 80 Prozent aller Zwölfjährigen präventiv mit einer Fissurenversiegelung behandelt worden sind. Schmerzen während der Behandlung treten in der Regel nicht auf. Kleinere Kinder empfinden höchstens die Notwendigkeit, den Mund über längere Zeit geöffnet zu halten, als unangenehm. Nach der Behandlung kommt es sehr selten vorübergehend zur Schmerzempfindlichkeit der Zahnoberflächen, die aber häufig durch die Flouridierung bereits abklingt. Die verwendeten Kunststoffe setzen zwar Kritikern der Fissurenversiegelung zufolge giftige Monomere und Formaldehyd frei. Die Mengen der abgegebenen Schadstoffe sind dabei jedoch so gering, dass für Patienten kein Gesundheitsrisiko besteht, wie die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) bestätigte. Die prophylaktische Behandlung hat demnach >keine nennenswerten Nachteile und ist deshalb für Kinder unbedingt zu empfehlen.


Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Fissurenversiegelung?

Bei Kindern von 6 bis 17 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Versiegelung der großen bleibenden Molaren. Die Versiegelung von Milchzähnen oder Front- und Eckzähnen gehört dagegen nicht zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kosten für die Fissurenversiegelung bei Erwachsenen oder bei Milch-, Front- und Eckzähnen von Kindern belaufen sich etwa auf 40 Euro pro Zahn und werden dem Patienten in Rechnung gestellt, sofern sie nicht von einer privaten Zahnzusatzversicherung übernommen werden.


Quellen

Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, „Patienteninformation Fissurenversiegelung“: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/bzaekdgzmk/2_02_fissurenversiegelung.pdf (aufgerufen am 28.11.2016)


Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Fissurenversiegelung“: http://www.kzbv.de/fissurenversiegelung.66.de.html (aufgerufen am 28.11.2016)


Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung, „Leitlinie Fissurenversiegelung“: http://www3.zzq-koeln.de/zzqpubl3.nsf/2198122eff73a0dfc12573370033fc72/b36eaf47e29b334cc12576e9004ed01c/$FILE/ATT3O287.pdf/Fissurenversiegelung.pdf (aufgerufen am 28.11.2016)




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Fissurenversiegelung. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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