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Ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt: Ist das Online-Rezept per Ferndiagnose legal?




Das Online-Rezept ist ein wesentlicher Bestandteil der Telemedizin. Nachdem Versandapotheken Medikamente nach Einsendung eines Rezepts postalisch zustellen, gibt es nun seit einigen Jahren auch die Möglichkeit, sich per Ferndiagnose die gewünschte Arznei verschreiben und direkt liefern zu lassen. Die persönliche Konsultation eines Arztes ist dafür nicht nötig. Diesem Geschäftsmodell schiebt die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz jetzt allerdings jetzt einen Riegel vor. Damit ist die Telemedizin aber nicht abgeschafft: Das Gesundheitskonto von vitabook bietet eine legale Möglichkeit, kurzfristig ein dringend benötigtes Rezept zu bestellen.


Wie kann ein Rezept online eingelöst werden?


Europaweit bieten mittlerweile unzählige Versandapotheken nicht nur den Versand rezeptfreier, sondern auch den verschreibungspflichtiger Medikamente an. Zu diesem Zweck genügt es, das Original-Rezept vom Haus- oder Facharzt in einen Umschlag zu stecken und an die jeweilige Apotheke zu verschicken. Sobald das Rezept dort eingegangen ist, wird es eingelöst – die Arznei wird dem Patienten nach Hause geliefert. Dieses Verfahren ist in Europa völlig legal und spart Zeit und Geld. Versandapotheken bieten Arzneien häufig günstiger an. Davon abgesehen ist der Patient nicht genötigt, selbst den Gang zur Apotheke anzutreten. Gerade in ländlichen Regionen und für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder ihres Alters bewegungseingeschränkt sind, ist die Belieferung per Post eine große Erleichterung. Aber auch viele lokale Apotheken werben mittlerweile mit einem Lieferservice.


In anderen Ländern, beispielsweise in Dänemark und Belgien, können Rezepte längst elektronisch ausgestellt und vom Arzt direkt an den Apotheker der Wahl versandt werden. Dort wird das entsprechende Medikament dann bestellt und gegebenenfalls dem Patienten sogar geliefert. In Deutschland gibt es diese Möglichkeit bisher nicht. Auch nach der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist eine entsprechende Regelung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und wird im zugehörigen „E-Health-Gesetz“ nicht einmal erwähnt.


Kann ein Rezept auch online ausgestellt werden?


Einige Anbieter wie zum Beispiel Dokteronline, 121doc, DrEd.com und euroclinix verfolgen ein anderes Geschäftsmodell als die Versandapotheke: Dort können Arzneien nicht nur bestellt werden; die dazugehörigen Rezepte werden per Ferndiagnose generiert. Zu diesem Zweck füllt der Patient einen Fragebogen aus. Dabei spielen Vorerkrankungen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, Allergien und das Allgemeinbefinden eine wichtige Rolle. Das Rezept selbst wird von einem approbierten Arzt ausgestellt, der sich dabei auf das Recht seines jeweiligen Landes beruft. Einige dieser Unternehmen bieten alternativ auch einen Videochat mit einem Allgemeinmediziner oder Facharzt an, um sich abzusichern und um dem Patienten umfassende Aufklärung über das Medikament und seine Wirkung angedeihen zu lassen. So eine Online-Sprechstunde kann bis zu 50,00 Euro kosten.


Welche Vorteile hat das Online-Rezept?


Das Online-Rezept erfreut sich gerade bei Medikamenten großer Beliebtheit, deren Anwendungsgebiete vielen Patienten eher unangenehm sind. Das betrifft unter anderem Potenzmittel, Arzneien zur Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten, aber auch von Alterserscheinungen wie zum Beispiel Haarausfall. Obwohl Haus- und Fachärzte für ihre Patienten eine Vertrauensperson sein sollten, wagen es viele Menschen nicht, unangenehme Gesundheitsthemen anzusprechen. Das Online-Rezept dagegen wird beinahe anonym ausgestellt. Ein unbekannter Arzt beurteilt den Zustand des Patienten. Unternehmen, die diesen Service anbieten, weisen außerdem immer wieder auf den Detailreichtum des auszufüllenden Gesundheitsfragebogens hin. In einem persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch sei häufig überhaupt nicht genügend Zeit einkalkuliert, um eine umfassende Anamnese zu erstellen. Der Fragebogen aber ermögliche dies. Auf diese Weise sei eine qualitativ hochwertige und serviceorientierte Patientenversorgung gewährleistet. Abgesehen davon ersparen sich Menschen mithilfe des Online-Rezepts sowohl den zeitaufwändigen Gang zum Arzt als auch den zur Apotheke. Für viele bedeutet das nicht nur einen geringen zeitlichen Aufwand, sondern vermittelt auch ein Gefühl der Selbstbestimmtheit.


Rezept per Ferndiagnose – ist das überhaupt legal?


Das Rezept per Ferndiagnose wird vom deutschen Gesetzgeber schon seit einigen Jahren harsch kritisiert. Im Februar 2013 verfasste das Bundesministerium für Gesundheit erstmalig eine Stellungnahme zum Thema: Dort heißt es, bei einer Verschreibung im Ausland kollidiere das deutsche mit dem dort geltenden Recht. In Deutschland verstößt es gegen das ärztliche Berufsrecht, Rezepte ohne Patientenkontakt auszustellen. Wiederholungsrezepte sind zwar von dieser Regelung ausgenommen, aber nur dann, wenn sie beim selben Arzt angefordert werden, der bereits das Erstrezept ausgestellt hatte. Medizin ist keine exakte Wissenschaft, sodass das Patientengespräch und die ärztliche Begutachtung nicht durch Fragebögen ersetzt werden können, findet das Bundesgesundheitsministerium.


Inzwischen hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das das Online-Rezept ein für alle Mal abschaffen soll. Das „Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beinhaltet unter anderem ein Verbot für Apotheken, Rezepte einzulösen, die ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt worden sind, es sei denn, es handelt sich um Wiederholungsrezepte. Diese Regelung soll 2018 in Kraft treten.


Gibt es andere Möglichkeiten, kurzfristig ein Rezept zu bestellen?


Das Gesundheitskonto von vitabook bietet eine legale und nutzerfreundliche Möglichkeit, Rezepte dennoch online zu bestellen. Mit einem Klick wird das gewünschte Rezept beim Haus- oder Facharzt angefordert. In diesem Zuge kann gleich ein Arzttermin vereinbart werden, falls es sich um eine Erstverschreibung handelt. Ein Wiederholungsrezept dagegen kann direkt beim Arzt abgeholt werden. Gleichzeitig ist es möglich, das dazugehörige Medikament sofort in der Apotheke zu bestellen und dort ohne unnötige Wartezeiten gegen Vorlage des Rezepts entgegenzunehmen oder sich sogar liefern zu lassen. Falls gewünscht, erledigt sogar die Apotheke die Abholung des Rezepts beim Arzt. Viele deutsche Apotheken beteiligen sich bereits an diesem Service. Die Problemlösung, die vitabook anbietet, entspricht der deutschen Gesetzeslage und erleichtert Patienten die Beschaffung notwendiger Medikamente. Frühere Bestellungen können gespeichert werden. vitabook erinnert außerdem rechtzeitig daran, wenn ein neues Rezept fällig ist.


In welchen Fällen sollte ein Arzt persönlich konsultiert werden?

Jede Erstverschreibung erfordert die persönliche Konsultation eines Arztes. Auch wenn Patienten heute mehr denn je die Möglichkeit haben, sich umfassend über Erkrankungen und Arzneien zu informieren, wird häufig der Mehrwert von ärztlicher Berufserfahrung und systematisch erworbenem medizinischen Fachwissen unterschätzt, den nur ein approbierter Mediziner bieten kann. Ein Arzt kann nicht nur einschätzen, ob eine medikamentöse Therapie überhaupt notwendig ist, sondern auch, welchen Wirkstoff und welche Dosierung der Patient benötigt und ob die Gefahr von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten besteht. Sogar bei einem Wiederholungsrezept kann es unter Umständen sinnvoll sein, den verschreibenden Arzt persönlich aufzusuchen, nämlich dann, wenn es Fragen zur Verträglichkeit des Medikaments gibt oder wenn eine Änderung der Dosierung ansteht. Es ist sinnvoll, solche Fragen in Absprache mit einem Mediziner zu klären. Dieser trägt im Zweifel auch die Verantwortung für etwaige Fehlentscheidungen.


Quellen

Bundesministerium für Gesundheit, „Deutscher Bundestag verabschiedet Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/4-amg-novelle-verabschiedet.html (aufgerufen am 27.02.2017)


Deutsche Apotheker Zeitung, „Keine Arznei-Abgabe ohne Arzt-Patienten-Kontakt“: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/11/30/keine-arznei-abgabe-ohne-arzt-patienten-kontakt (aufgerufen am 27.02.2017)


Ulmer, M., „Wiederholungsrezepte: Auch ohne ärztliche Beratung berechnungsfähig“: https://www.aerzteblatt.de/archiv/133315/Wiederholungsrezepte-Auch-ohne-aerztliche-Beratung-berechnungsfaehig (aufgerufen am 27.02.2017)




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Rezept online. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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