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Der Hausarzt kann auf dem Überweisungsschein bereits vermerken, welche Erkrankung er bei seinem Patienten vermutet




Seit der Abschaffung der Praxisgebühr zum 31.12.2012 fragen sich viele Patienten, ob und wozu ein Überweisungsschein noch benötigt wird. War der Schein nur ein Mittel, um die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro zu sparen? Der Text erklärt, was auf einem Überweisungsschein erfasst wird und wieso die Ausstellung eines Überweisungsscheins auch nach der Abschaffung der Praxisgebühr noch sinnvoll ist.


Was ist ein Überweisungsschein?


Ein Überweisungsschein dient der Vermittlung von Patienten zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen. Befindet sich ein Patient etwa in hausärztlicher Behandlung und soll wegen einer speziellen Erkrankung zusätzlich von einem anderen Arzt behandelt werden (beispielsweise einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt), so stellt der Hausarzt einen Überweisungsschein zu diesem Arzt aus. Der Schein dient der Kommunikation zwischen den Ärzten, denn der Hausarzt kann dort bereits vermerken, welche Erkrankung er bei dem Patienten vermutet und welche Untersuchungen nötig sind. Außerdem kann der Facharzt nach abgeschlossener Diagnostik oder Behandlung die Befunde zurück zum Hausarzt senden. So kann dieser seiner Funktion als „Informationsanker“ des Patienten wahrnehmen, der einen Überblick über alle gesundheitsrelevanten Befunde des Patienten hat.


Was wird auf einem Überweisungsschein erfasst?


Der gängigste Überweisungsschein ist der sogenannte Vordruck nach „Muster 6“. Er wird für fast alle Überweisungen ausgestellt. Nur bei Überweisungen zu einem Labormediziner wird ein anderer Überweisungsschein, das sogenannte Vordruck nach „Muster 10“, verwendet.


Auf den Überweisungsschein trägt der Arzt den Namen des Patienten und seiner Krankenkasse ein. Außerdem erfasst er weitere Informationen über die Krankenversicherung wie Krankenkassen-Nummer und Versicherten-Nummer. Der Stempel der (Hausarzt-)Praxis und die Unterschrift des Arztes befinden sich ebenfalls auf dem Überweisungsschein.


Auf dem Überweisungsschein sind wichtige Informationen zur Behandlung des Patienten zu finden:

  • Anlass der Überweisung (Kurativ oder Präventiv)
  • Art der Überweisung
  • Diagnose oder Verdachtsdiagnose des überweisenden Arztes
  • Bisherige Befunde des Patienten
  • Medikation des Patienten
  • Auftrag der Überweisung

Anlass der Überweisung


Der Arzt kann ankreuzen, ob es sich um eine Überweisung zu einer kurativen Behandlung oder zu einer präventiven Behandlung handelt. Kurativ bedeutet „heilend“ und meint, dass eine Behandlung mit der Absicht der Heilung einer Erkrankung durchgeführt wird. Präventiv bedeutet im Gegensatz dazu „vorbeugend“, die Behandlung soll also der Vorbeugung einer Erkrankung dienen. Eine präventive Behandlung ist beispielsweise das Brustkrebsscreening (Mammographie) bei Frauen.


Art der Überweisung


Es gibt drei mögliche Arten der Überweisung von einem Arzt an einen anderen: Auftragsleistung, Konsiliaruntersuchung und Mit- bzw. Weiterbehandlung.


1) Auftragsleistung: Bei einer Auftragsleistung gibt der überweisende Arzt einen genauen Auftrag an den Empfänger der Überweisung weiter, zum Beispiel „Röntgen des rechten Oberarmes“. Der Empfänger der Überweisung ist an diesen Auftrag gebunden.


2) Konsiliaruntersuchung: Diese Art der Überweisung nutzt der überweisende Arzt, falls er eine Verdachtsdiagnose für das Leiden des Patienten hat und von einem anderen Arzt spezialisierte Untersuchungen durchführen lassen möchte, um den Verdacht zu bestätigen. Es steht dem Empfänger der Überweisung (dem Facharzt) offen, welche Untersuchungen er zur Sicherung der Diagnose durchführen möchte.


3) Mit- oder Weiterbehandlung: Bei der Überweisung zur Mitbehandlung bezieht der überweisende Arzt (meist der Hausarzt) einen anderen Arzt (meist ein Facharzt) in die Diagnostik und Therapie des Patienten ein. Bei der Weiterbehandlung wird die gesamte Behandlung des Patienten an einen anderen Arzt abgegeben. Eine solche Überweisung kann etwa bei einem Wohnungsortswechsel des Patienten nötig werden.


Diagnose oder Verdachtsdiagnose des überweisenden Arztes


An dieser Stelle kann der überweisende Arzt seine Diagnose der Erkrankung des Patienten eintragen, die den Anlass für die Überweisung darstellt, z.B. „Verdacht auf Meniskusläsion im linken Knie“.


Bisherige Befunde des Patienten


Der überweisende Arzt trägt bisher durchgeführte Untersuchungen und beim Patienten erhobene Befunde ein. Das hilft dem empfangenden Arzt, die Behandlung des Patienten nachzuvollziehen und die Weiterbehandlung genau entsprechend den Bedürfnissen des Patienten zu gestalten.


Medikation des Patienten


Ein großes Problem von Patienten, die bei mehreren Ärzten in Behandlung stehen, ist ihre Medikation. Wenn Ärzte nicht genau darüber informiert sind, welche Medikamente ein Patient bereits einnimmt, kann es dazu kommen, dass Medikamente doppelt verschrieben werden oder Wechselwirkungen zwischen Medikamenten auftreten. Um diese Belastung für den Patienten zu vermeiden, werden auf einem Überweisungsschein oft alle Medikamente erfasst, die ein Patient regelmäßig einnimmt. Als Patient ist es dennoch sinnvoll, jeden behandelnden Arzt über alle Medikamente zu informieren, die eingenommen werden (Medikamente online erfassen).


Auftrag der Überweisung

In diesem Feld kann der überweisende Arzt den genauen Grund für die Überweisung und gegebenenfalls eine genaue Anweisung für den Empfänger eintragen.


Benötigt man einen Überweisungsschein, um von einem Facharzt behandelt zu werden?

In Deutschland gilt die freie Arztwahl. Es steht dem Patienten also frei, ob er zuerst einen Hausarzt aufsucht, von dem er sich zu einem Facharzt überweisen lässt oder ob er direkt einen Facharzt aufsucht. Bei Augenbeschwerden kann also direkt ein Termin bei einem Augenarzt vereinbart werden, ohne dass eine Überweisung von einem Hausarzt vorliegt. Allerdings gibt es von dieser Regel auch Ausnahmen. Einige hochspezialisierte Arztgruppen benötigen immer eine Überweisung, um eine Behandlung durchzuführen. Zu diesen Ärzten zählen etwa Radiologen (Überweisung zum Röntgen, zur Computertomografie (CT), zur Magnetresonanztomografie (MRT)), Laborärzte, Strahlentherapeuten und Nuklearmediziner.


Eine weitere Ausnahme bilden Patienten, die sich in einen sogenannten „Hausarztvertrag“ eingeschrieben haben. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung mit der Krankenkasse, bei der sich Patienten dazu verpflichten, immer zuerst einen Hausarzt aufzusuchen, der dann eine Überweisung ausstellt. Von einigen Krankenkassen wird dieses Verhalten mit einem niedrigeren Monatsbeitrag belohnt.


Wie lange ist ein Überweisungsschein gültig?

Aus Zeiten der Praxisgebühr haben viele Patienten noch im Kopf, dass eine Überweisung zum Ende des Quartals entfällt. Diese Regelung ist inzwischen überholt. Auch ein Überweisungsschein aus einem anderen Quartal ist gültig. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Patient vor der Behandlung durch den Empfänger der Überweisung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorlegt.


Ein Überweisungsschein hilft, die Kommunikation zwischen Ärzten zu verbessern. Die auf ihm enthaltenen Informationen geben dem behandelnden Arzt einen Überblick über den Gesundheitszustand des Patienten, über bisher durchgeführte Behandlungen und über die Medikamente, die ein Patient einnimmt. Deshalb ist der Überweisungsschein auch für den Patienten von Vorteil, denn er erlaubt dem Arzt, die bestmögliche und individuell an den Patienten angepasste Behandlung auszuwählen. Und für die Behandlung durch einige hochspezialisierte Ärzte, wie beispielsweise Radiologen, ist die Vorlage eines Überweisungsscheins nach wie vor Pflicht (Überweisung online ordern).





Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Überweisungsschein. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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