Die Einführung der ePatientenakte ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitssystems. Die digitale Akte, über die der Patient alleinige Verfügungsgewalt besitzt, soll Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen miteinander vernetzen und dem Patienten zugleich mehr Informations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten einräumen. Obwohl die ePatientenakte von Digitalisierungsgegnern kritisiert wird, wird sie schon jetzt als Revolution des Gesundheitswesens gehandelt. Sie soll dazu beitragen, dass die Patientenversorgung in Zukunft sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum erheblich verbessert werden kann.
Die ePatientenakte (auch: e-Patientenakte oder eGesundheitsakte) ist eine digitale Akte, in der die Gesundheitsdaten eines Patienten abgelegt werden können. Dazu gehören u.a. Anamnesedaten, Notizen behandelnder Ärzte, Diagnosen, Therapie- und Medikationspläne, Informationen zum Impfstatus, zu Allergien, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen, aber auch Blut- und Röntgenbilder, Arztbriefe und, falls gewünscht, auch Patientenverfügungen oder Gesundheitsvollmachten. Kurz, in der Akte können alle Daten rund um die Gesundheit eines Patienten gespeichert werden. Die ePatientenakte ist aber mehr als nur eine platzsparende Ablagemöglichkeit. Mithilfe der digitalen Speicherung können diesen Daten auch auf schnellstem Wege zwischen Arztpraxen und Kliniken hin- und hergeschickt werden. So können beispielsweise alle behandelnden Ärzte eines Patienten durch die ständige Aktualisierung der Informationen dessen Behandlungsverlauf und Genesung gemeinsam verfolgen und planen. Gefährliche Wechselwirkungen von eingenommenen Medikamenten können frühzeitig erkannt und verhindert werden. Besonders wichtig dabei ist, dass dem Patienten die Möglichkeit gegeben wird, seine eigenen Daten stets einzusehen, zu ergänzen, zu entscheiden, welche Informationen in der Akte enthalten sein sollen und wem diese zur Verfügung stehen.
Laut E-Health-Gesetz, das im Januar 2016 in Kraft getreten ist, plant die Bundesregierung, die ePatientenakte in den nächsten Jahren einzuführen. Schlüssel zur Akte sollen die elektronische Gesundheitskarte des Patienten und der sogenannte Heilsausweis des Arztes sein. Nur das gemeinsame Einlesen beider Karten soll den Zugriff auf die gespeicherten Daten erlauben.
Die ePatientenakte bringt sowohl für Mitarbeiter des Gesundheitssystems als auch für Patienten immense Vorteile mit sich. Sie stärkt nicht nur das Mitbestimmungsrecht des Patienten bei seiner Behandlung, sondern ermöglicht ihm auch den Zugriff auf seine Daten und weiterführende Informationen. Damit soll die Gesundheitskompetenz jedes einzelnen Bürgers gestärkt werden. Die Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und Reha-Kliniken, nicht nur im städtischen, sondern auch im ländlichen Raum, sorgt für optimierte Behandlungs- und Medikationspläne. Testergebnisse und umfangreiche Informationen zum Patienten sind für Diagnose- und Therapieverfahren entscheidend. Die Kommunikation von Ärzten untereinander soll verbessert werden, während der Verwaltungsaufwand – das analoge Verschicken von Arztbriefen und Befunden und die Einarbeitung der Patientendaten in die Akte – verkleinert werden soll. Das spart Zeit und Geld und schafft Freiräume, die für den unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt genutzt werden können. Die ePatientenakte wird dem Gesetzgeber zufolge voraussichtlich per App ergänzt und eingesehen werden können. Abgesehen von den unmittelbaren Vorteilen für Arzt und Patient, soll die ePatientenakte zukünftig auch dazu beitragen, schneller und effektiver Daten für die Erforschung und Entwicklung neuer Behandlungsmethoden zu generieren.
Trotz der überragenden Vorteile dieser Zukunftstechnologie werden immer wieder Bedenken und Kritik bezüglich der Einführung der ePatientenakte geäußert. Digitalisierungsgegner fürchten vor allem, die gespeicherten Gesundheitsdaten könnten nicht ausreichend gegen Datendiebstahl und Missbrauch gesichert sein. Die befürchtete Verfügbarkeit der Daten für staatliche Institutionen, private Unternehmen, Krankenkassen und sonstige Interessenten gefährde die ärztliche Schweigepflicht. Zudem warnen einige Ärzte vor fehlenden Individualisierungsmöglichkeiten beim Führen der Akte. Persönliche Notizen des behandelnden Arztes, so lautet das Argument, seien häufig hilfreich für die Diagnosefindung und für die korrekte Behandlung. Schließlich steht infrage, ob die Verfügungsgewalt des Patienten über Eintragungen in der Akte nicht deren Vollständigkeit und damit ihre Funktionalität gefährden könnten. Lehnt der Patient beispielsweise die Erfassung eines regelmäßig einzunehmenden Medikaments ab, ist eine Überprüfung möglicher Wechselwirkungen nicht mehr möglich. Die Risiken, die die bundesweite Einführung der ePatientenakte mit sich bringt, fallen verglichen mit ihren Vorteilen allerdings gering aus.
Digitale Patientenakten gibt es bereits bei vielen niedergelassenen Ärzten, in Krankenhäusern und anderen Gesundheitsinstitutionen. Einige Ärzte und Institutionen nehmen an einem sogenannten Praxisnetz teil. So bezeichnet man die digitale Vernetzung verschiedener Praxen in einer bestimmten Region oder die Vernetzung von Ärzten eines bestimmten Fachgebiets. Die Software der jeweiligen Niederlassung wird dann mit einem Netzsystem verknüpft, über das Daten verschickt werden können.
Auch wenn solche Praxisnetze bereits erfolgreich genutzt werden, ist die bundesweite Vernetzung aller Gesundheitsinstitutionen bisher noch nicht verwirklicht worden. Problematisch bei der Einführung der ePatientenakte nach dem E-Health-Gesetz ist die Verknüpfung der verschiedenen Software-Modelle miteinander. Deshalb soll in den kommenden zwei Jahren eine Infrastruktur geschaffen werden, die das Kommunizieren der IT-Systeme untereinander ermöglicht. Seit Ende 2018 sollten alle Voraussetzungen für die bundesweite ePatientenakte verwirklicht worden sein – soweit der Plan der Regierung (Die ePatientenakte gibt es schon).
Von: Bundesministerium für Gesundheit, „Das E-Health-Gesetz“, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html (aufgerufen am 10.02.2017)
CDU, „E-Health-Strategie für Deutschland: 12 Punkte für ein digitalisiertes Gesundheitswesen“, https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170125_ehealth_bfa_gesundheit_digital.pdf?file=1 (aufgerufen am 10.12.2017)
Hippisley-Cox, J., Pringle, M., Cater, R., Wynn, A., Hammersley, V., Coupland, C., Hapgood, R., Horsfield, P., Teasdale, S., Johnson, C, „The electronic patient record in primary care – regression or progression? A cross sectional study“, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/12829558 (aufgerufen am 10.02.2017)
Höhl, R, „E-Patientenakte - viele Vorteile für Ärzte und Patienten“, http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/article/816809/e-patientenakte-viele-vorteile-aerzte-patienten.html (aufgerufen am 10.02.2017)
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema ePatientenakte. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.