Bei den Masern handelt es sich um eine hochansteckende virale Infektionskrankheit, die neben Scharlach, Röteln, Ringelröteln und dem Drei-Tage-Fieber zu den fünf klassischen Infektionskrankheiten im Kindesalter zählt. Welche Symptome können während einer Masern-Infektion auftreten?
Eine Infektion mit dem Masern-Virus äußert sich zunächst durch allgemeine Infektzeichen wie Fieber, Schnupfen, einen bellenden Husten und durch Bindehautentzündung, die oftmals mit Lichtscheu verbunden ist. Diese Phase, die auch als Prodromalstadium bezeichnet wird, beginnt meist etwa vier Tage, bevor der Ausschlag (Exanthem) auftritt. Beim Übergang von der Prodromalphase in das Exanthemstadium kommt es kurzzeitig zum Entfiebern. Die Körpertemperatur normalisiert sich, bevor wieder hohes Fieber und ein schweres Krankheitsgefühl auftreten.
Noch bevor sich der Ausschlag an der Haut zeigt, treten an der Mundschleimhaut Koplik-Flecken auf, die pathognomonisch für die Masern sind. Das heißt, dass nur bei einer Masern-Infektion dieses Phänomen zu beobachten ist. Koplik-Flecken werden auch als „kalkartige Spritzer“ an der Wangenschleimhaut bezeichnet, die sich nicht mit einem Spatel wegwischen lassen. Die weißen Punkte sind von einem roten Hof umgeben. Kurz nach Auftreten der Koplik-Flecken zeigt sich auch ein großfleckiger Ausschlag an der Haut. Dieser beginnt meist hinter den Ohren und dehnt sich von dort über den ganzen Körper aus und ist, anders als der Scharlach-Ausschlag, mit starkem Juckreiz verbunden. Nach vier bis fünf Tagen verblasst der zunächst hellrot bis bräunliche Ausschlag und es kommt zur Schuppung der Haut. Neben den auffälligen Hautveränderungen im zweiten Stadium der Erkrankung tritt auch eine Lymphknotenschwellung insbesondere am Hals und hinter den Ohren auf.
Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten und werden von einem Virus verursacht. Die Infektion mit dem Masernvirus erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Durch Einatmen infektiöser Tröpfchen oder durch Kontakt mit infektiösen Sekreten wird das Virus übertragen. Nach Ansteckung mit dem Virus kommt es in 95 Prozent der Fälle auch zum Ausbruch der Krankheit. Die Inkubationszeit beträgt circa acht bis zehn Tage. Erst dann treten die ersten Symptome auf. Aber bereits drei bis fünf Tage vor Auftreten des Ausschlags besteht Ansteckungsgefahr. Die Infektiosität des Erkrankten hält bis ungefähr vier Tage nach Auftreten des Masern-Ausschlags an.
Die Diagnose Masern kann anhand des typischen klinischen Erscheinungsbildes getroffen werden. Allerdings besteht Verwechslungsgefahr mit anderen Erkrankungen wie Scharlach, Röteln und Ringelröteln, die ebenfalls mit Ausschlag und Infektzeichen verbunden sind. Deswegen wird eine Labor-Diagnostik empfohlen. Es stehen laborchemische Verfahren zur Verfügung, mit denen der Virus direkt nachgewiesen werden kann oder Antikörper, die als Reaktion des Immunsystems auf die Infektion gebildet werden und sich gegen das Masern-Virus richten, bestimmt werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an Masern namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sind. In Deutschland werden derzeit ca. 1000 Fälle von Maserninfektionen pro Jahr gemeldet.
Während der Infektion mit dem Masern-Virus tritt vorübergehend eine Immunschwäche auf. Dadurch kann es leichter zu einer bakteriellen Infektion kommen. Man spricht von einer Superinfektion. Erkrankungen wie Lungenentzündung, Mittelohrentzündung und Gehirnentzündung können die Folge sein und mitunter auch lebensgefährlich verlaufen.
Die Therapie erfolgt hauptsächlich symptomatisch. Das heißt, dass fiebersenkende Medikamente eingesetzt werden können und die weiteren Infektzeichen wie der Schnupfen und die Bindehautentzündung behandelt werden. Die Behandlung hängt vom jeweiligen Krankheitsverlauf ab. Die meisten überstehen eine Maserninfektion ohne Probleme, dennoch sollte sie nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Kommt es beispielsweise zusätzlich zu einer bakteriellen Infektion, kann diese auch antibiotisch behandelt werden. Wenn keine Immunschwäche vorliegt, sind diese Maßnahmen in der Regel ausreichend. Bei Patienten mit Immunsuppression (z.B. bei bestehender HIV-Infektion oder durch immunsuppressive Behandlung im Zuge einer anderen Erkrankung) sollten außerdem Immunglobuline verabreicht werden und eventuell ein Therapieversuch mit Ribavirin, einem Virostatikum, unternommen werden.
In den entwickelten Ländern ist die Prognose bei Maserninfektion in aller Regel gut. In seltenen Fällen kann es jedoch zu Spätkomplikationen kommen. In vier bis elf Fällen auf 100.000 Masernerkrankungen tritt sechs bis acht Jahre nach der Infektion durch eine slow-virus-infection die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auf. Dabei handelt es sich um eine generalisierte Entzündung des Gehirns, die zu Gewebeverlust führt. Betroffen sind vor allem Jungen im Alter von acht bis elf Jahren, die also als Kleinkinder (unter fünf Jahren) eine Maserninfektion durchgemacht haben. Die subakute sklerosierende Panenzephalitis beginnt mit intellektuellen und psychischen Veränderungen (zunehmende Vergesslichkeit) und führt zu neurologischen Störungen, zum Teil mit epileptischen Anfällen und Muskelkrämpfen. Am Ende kommt es zum Dezerebrationssyndrom mit dem Verlust der zerebralen Funktion und zum Koma. Die Panenzephalitis endet fast immer tödlich.
Die Diagnose dieser Spätkomplikation der Masern-Infektion kann mit Hilfe eines EEGs, in dem die Hirnströme abgeleitet werden, gestellt werden. Außerdem lassen sich im Liquor, der Flüssigkeit, die das Gehirn und Rückenmark umgibt, hohe Konzentrationen spezifischer Masern-Antikörper nachweisen.
Nach einmalig durchgemachter Infektion mit dem Masern-Virus besteht lebenslange Immunität. Des Weiteren kann auch eine Impfung durchgeführt werden. Die Impfung erfolgt normalerweise in Kombination mit einem Impfstoff gegen Mumps und gegen Röteln (MMR-Impfung) oder zusätzlich mit der Impfung gegen Varizellen (MMRV-Impfung).
Von der STIKO (Ständige Impfkommission) wird eine Grundimmunisierung in Form von zwei Impfungen im Kindesalter empfohlen. Die erste Impfung sollte im Alter von elf bis 14 Monaten und die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten durchgeführt werden.
Für Erwachsene, bei denen der Impfstatus nicht klar ist oder bei denen die Impfung nicht vollständig durchgeführt wurde und bei denen keine Infektion mit Masern im Kindesalter aufgetreten ist, wird ebenfalls eine Grundimmunisierung empfohlen.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer postexpositionellen Impfung. Das bedeutet, dass die Impfung nach Kontakt mit einer mit Masern infizierten Person erfolgt, um den Ausbruch einer Erkrankung an Masern zu verhindern. Diese ist drei bis maximal fünf Tage nach Kontakt möglich. Dies ist sinnvoll, wenn eine Infektion bisher ausgeblieben und auch keine vorherige sichere Impfung erfolgt ist.
Sinnvoll ist auch eine postexpositionelle Riegelungsimpfung in Gemeinschaftseinrichtungen. Dabei werden alle ungeimpften und nie erkrankten Personen geimpft, um die weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern. Generell sollten an Masern erkrankte Personen mindestens bis fünf Tage nach Auftreten des Ausschlags keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, um eine Ansteckung zu verhindern.
Da der Mensch der einzige Wirt für das Masernvirus ist und ein geeigneter Impfstoff gegen das Virus zur Verfügung steht, ist der effektivste Schutz weiterhin die Grundimmunisierung mit zwei Impfungen im Kindesalter. Eine Elimination des Masern-Virus ist dadurch möglich und gehört auch zu den gesundheitspolitischen Zielen der Weltgesundheitsorganisation für die Region Europa bis 2020 (Impfstatus aktuell?).
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Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Masern. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.