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Warum Patienten, die auf Arzneien angewiesen sind, einen Medikamentenausweis mit sich führen




Der Medikamentenausweis ist ein Dokument für Patienten, die regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind. Der Ausweis dient dazu, Rettungskräfte und Mediziner im Notfall über die Medikation des Patienten zu informieren. Außerdem kann er bei Auslandsreisen Mitarbeiter von Behörden oder anderen Institutionen darüber aufklären, dass der Patient auf die Arzneimittel, die er bei sich trägt, angewiesen ist. Gerade, wenn es sich um solche Medikamente handelt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, spielt der Ausweis eine wichtige Rolle. Der Medikamentenausweis kann einen Behandlungs- oder Medikationsplan nicht ersetzen. Die Informationen über benötigte oder eingenommene Arzneien können auch mithilfe eines Notfallpasses dokumentiert werden.


Was ist der Medikamentenausweis und wozu dient er?


Der Medikamentenausweis gehört wie etwa der Diabetikerausweis, der Impfausweis, der Allergiepass, der Röntgenpass oder der Mutterpass zu den Patientenausweisen. Darin wird die Medikation des Patienten genauestens dokumentiert. Im besten Fall trägt der Arzt die jeweilige Verschreibung inklusive der Dosierung selbst ein und bestätigt diese mit einem Stempel. Folgende Informationen sollten im Medikamentenausweis enthalten sein:


  • Name und Anschrift des Patienten
  • Krankenversicherung und Versicherungsstatus
  • Notfallkontakt
  • Kontaktdaten (und gegebenenfalls Sprechzeiten) des behandelnden Arztes
  • gegebenenfalls das bevorzugte Krankenhaus im Falle eines Unfalls
  • Notfallmedikation
  • Allergien und Unverträglichkeiten (vor allem bei Medikamenten und Medizinprodukten)
  • Dauermedikation inklusive Dosierung
  • Bedarfsmedikation inklusive Dosierung

Der Medikamentenausweis ist eine spezielle Form des Notfallpasses, die gerade für multimorbide Patienten, die auf mindestens drei Arzneimittel angewiesen sind, lebensrettend sein kann. Ist der Patient aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Notfalls nicht ansprechbar, können behandelnde Ärzte und sogar Ersthelfer im Medikamentenausweis viele wichtige Informationen zur Weiterbehandlung nachlesen. Auch die Notfallmedikation für Anaphylaxie- oder Diabetespatienten kann dort eingetragen werden. Falls kein Medikationsplan zur Hand ist, kann der Medikamentenausweis auch dazu beitragen, gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu vermeiden und so behandlungsbedingten Zustandsverschlechterungen vorzubeugen. Der Ausweis sollte immer in der Brieftasche oder bei den persönlichen Dokumenten mitgeführt werden.


Warum benötigt man den Medikamentenausweis bei Auslandsreisen?


Der Medikamentenausweis kann besonders auf Auslandsreisen eine wichtige Rolle spielen. Patienten, die vergleichsweise viele Arzneimittel mit sich führen müssen, können von diesem Dokument am Flughafen und bei Zollkontrollen profitieren. Allerdings sollten Patienten, die auf Arzneien angewiesen sind, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sich vor einer Reise bei ihrem Arzt und bei den zuständigen Behörden darüber informieren, inwiefern Probleme bei der Mitnahme ihrer Medikation ins Ausland entstehen können. Unter Umständen lohnt es sich, zusätzlich zum Medikamentenausweis ein Schreiben des behandelnden Arztes vorzuzeigen, in dem der dieser bestätigt, dass der Patient auf die mitgeführten Medikamente angewiesen ist und diese legal mithilfe einer Verschreibung erworben hat. Die Bundesbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt auf ihrer Website ein Formular für Reisen innerhalb der EU (http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile&v=3) und eines für Reisen ins nicht europäische Ausland (http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile&v=3) zur Verfügung. Der Medikamentenausweis ersetzt einen solchen Brief nicht in jedem Fall. Das Dokument ist eher eine spezielle Form des Notfallausweises für multimorbide Patienten. Wenn aber der behandelnde Arzt darin die Medikation mit seiner Unterschrift bestätigt hat, besteht eine gewisse Chance, dass der Ausweis auch von ausländischen Behörden akzeptiert wird. Daher lohnt es sich, eine mehrsprachige Version dabeizuhaben.


Woher bekommt man den Medikamentenausweis?


Es gibt verschiedene Versionen und Ausführungen des Medikamentenausweises. Meist wird dieser in Form eines A5-Heftes ausgehändigt. Die darin notwendig dokumentierten Informationen passen nicht auf eine Scheckkarte. In der Regel ist der richtige Ansprechpartner der behandelnde Arzt, der, gerade wenn er häufig chronisch erkrankte Patienten behandelt, gegebenenfalls Blanko-Medikamentenausweise in seiner Praxis vorrätig hat. Der Ausweis kann aber auch online heruntergeladen und dann ausgedruckt werden. Der Arzneimittelhersteller CT Arzneimittel zum Beispiel stellt den Ausweis auf seiner Website zur Verfügung: http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Viele gemeinnützige Vereine und Unternehmen, die sich für die Verbesserung der Compliance beziehungsweise Adhärenz engagieren, geben Medikamentenausweise aus. Mithilfe seines Ausweises behält der Patient den Überblick über seine Medikation und wird so in die Lage versetzt, sich gewissenhafter an den Behandlungsplan seines Arztes zu halten.


Was ist der Unterschied zwischen dem Medikamentenausweis und dem bundeseinheitlichen Medikationsplan?


Die Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplanes zum 01. Oktober 2016 ist Teil des 2015 verabschiedeten E-Health-Gesetzes der Bundesregierung. Jeder Patient, der mindestens drei Medikamente gleichzeitig über einen längeren Zeitraum hinweg einnimmt, hat Anspruch auf den Medikationsplan. Dort werden alle verschreibungspflichtigen Arzneien inklusive Dosierung, Wirkstoff, Einnahmegrund und Hinweisen zur Einnahme dokumentiert. Aber auch die Selbstmedikation gehört auf den Medikationsplan. Auf diese Weise können sich Ärzte und Apotheker schnell einen Überblick über die eingenommenen Wirkstoffe verschaffen. Gefährliche Wechselwirkungen können so vermieden werden. Der Medikationsplan soll nicht nur Behandlungsfehler und die daraus resultierenden Folgen verhindern; mit seiner Hilfe sollen auch immense Kosten für das Gesundheitssystem eingespart werden. Im Augenblick gibt es den Plan nur als Print-Version. In Zukunft soll er aber durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte auch digital verfügbar sein und sowohl von Ärzten als auch von Apothekern auf den neuesten Stand gebracht werden können.


Der Medikamentenausweis ist kein Ersatz für den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Er kommt vielmehr im Notfall zum Einsatz. Sofern der behandelnde Arzt und der Patient den Ausweis gemeinsam ausfüllen und auf den neuesten Stand bringen, kann er zwar als Hilfsmittel beim Wechselwirkungscheck dienen, dennoch hat der Arzt die Pflicht, seinem Patienten, sofern dieser die Voraussetzungen dafür erfüllt, einen Medikationsplan auszustellen.


Medikamentenausweis oder Notfallpass?

Die meisten Informationen, die im Medikamentenausweis dokumentiert sind, können auch in einen Notfallpass eingetragen werden. Der Notfallpass wird allerdings auf eigene Verantwortung vom Patienten selbstständig ausgefüllt. Diese Aufgabe übernimmt nicht der Arzt, auch wenn die Kontaktdaten von behandelnden Haus- oder Fachärzten durchaus dort notiert werden können. Es lohnt sich immer dann, zusätzlich zu den Notfalldokumenten einen Medikamentenausweis bei sich zu tragen, wenn eine große Anzahl von Medikamenten und Medikamentenunverträglichkeiten dokumentiert werden muss. Deshalb ist der Ausweis vor allem für chronisch erkrankte Patienten gedacht. Wer nur ein oder zwei Arzneimittel regelmäßig benötigt, kann diese Information auch im Notfallpass hinterlegen.


Quellen

„Patientenausweise. Daten für den Notfall“: A. Hohle http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=42934 (aufgerufen am 24.04.2017)


„Medikationsplan“: Kassenärztliche Bundesvereinigung http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php (aufgerufen am 24.04.2017)




Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Medikamentenausweis. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.

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