Der Diabetikerausweis ist ein Dokument, das Patienten mit bekanntem Diabetes stets bei sich führen sollten. Dort können Ersthelfer im Falle einer Hypoglykämie (Unterzuckerung) nachlesen, welche Maßnahmen erforderlich sind und ob ein Notfallkontakt benachrichtigt werden muss. Im Diabetikerausweis können aber auch Therapieziele, beispielsweise Ernährungs- oder Bewegungspläne, festgehalten werden. Wird das Dokument in der Brieftasche oder bei den persönlichen Unterlagen mitgeführt, kann es im Notfall Leben retten. Es sollte gemeinsam mit einem Arzt ausgefüllt werden. Der Ausweis ersetzt keine umfassende gesundheitliche Aufklärung des Patienten. Besser, als eine Hypoglykämie zu riskieren, ist es, diese von vornherein zu vermeiden.
Diabetes ist eine Bezeichnung für eine Gruppe von chronischen Stoffwechselerkrankungen. Diese Erkrankungen verursachen einen dauerhaft erhöhten Blutzuckerspiegel (Hyperglykämie), wenn keine geeignete Therapie eingeleitet wird. Diabetes hängt immer mit dem Hormon Insulin zusammen. Dieses Hormon ist dafür verantwortlich, dass Glukose, die mit der Nahrung aufgenommen wird, beziehungsweise die entsteht, wenn Kohlehydrate verdaut werden, in Energie umgewandelt oder als Reserve eingelagert wird. Ist nicht ausreichend Insulin vorhanden oder kann das Hormon aus verschiedenen Gründen seiner Aufgabe nicht nachgehen, kommt es zu einem erhöhten Blutzuckerspiegel. Vorerst verursacht eine Hyperglykämie keine Symptome. Auf lange Sicht aber greift sie den Körper an. Die häufigsten Folgeerscheinungen von Diabetes sind Herzinfarkte, Schlaganfälle, Nierenprobleme, Netzhautschädigungen und Nervendegeneration.
Die beiden wichtigsten Diabetes-Arten sind Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2, auch Diabetes mellitus genannt. Eine Typ-1-Diabetes ist eine Autoimmunerkrankung und tritt meist schon im Kindesalter auf. Das Immunsystem greift die Insulin-produzierende Bauchspeicheldrüse an und zerstört diese. Dadurch kommt es zu einem Insulin-Mangel und infolge dessen zu erhöhtem Blutzucker. Diabetes Typ 1 wird mit Insulinspritzen behandelt. Diabetes mellitus dagegen entsteht durch Übergewicht, ungesunde Ernährung und zu wenig Bewegung, aber auch genetische Faktoren spielen eine Rolle. Für Patienten, die an dieser Erkrankung leiden, ist es besonders wichtig, ihren Lebensstil zu ändern. Zusätzlich können Medikamente die Erkrankung aufhalten. Nur wenn sich der Diabetes verschlimmert, sind auch bei Typ-2-Patienten Insulininfusionen nötig.
Der Diabetikerausweis ist ein Dokument, das dazu dient, Ersthelfer im Falle einer schweren Hypoglykämie über die Erkrankung zu informieren. Bei Diabetikern kann es aufgrund einer zu hohen Insulindosis, mangelnder Zuckerreserven im Körper oder auch durch Alkohol zu einer starken Unterzuckerung kommen. Diese kann bis zur Bewusstlosigkeit führen und ist im schlimmsten Fall sogar lebensbedrohlich. Trägt der Patient allerdings einen Diabetikerausweis bei sich, sind Ersthelfer über die Erkrankung informiert und können entsprechende Maßnahmen ergreifen. Folgende Informationen können in einem Diabetikerausweis festgehalten werden:
In keinem Diabetikerausweis darf der Hinweis auf die Erkrankung und auf die im Falle einer Hypoglykämie zu ergreifenden Sofortmaßnahmen fehlen. Für Ersthelfer sollte sofort ersichtlich sein, welche Art Notfall vorliegt und was von ihnen erwartet wird.
Der Ausweis kann aber auch für Ärzte nützlich sein, die sich einen kurzen Überblick über den Gesundheitszustand eines neuen Patienten verschaffen wollen.
Diabetikerausweise gibt es in den verschiedensten Ausführungen, im Scheckkartenformat oder als Papphefte in A5-Größe. Das Dokument wird bei Diabetiker-Schulungen, von Apotheken, gemeinnützigen Vereinen und Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, verteilt. Häufig hat auch der behandelnde Facharzt einen Diabetikerausweis zur Hand. Selbst Krankenkassen stellen ihren Versicherten den Ausweis häufig kostenlos zur Verfügung. Auf der Website des Diabetesinformationsdienstes München kann der Ausweis heruntergeladen und ausgedruckt werden: https://www.diabetesinformationsdienst-muenchen.de/fileadmin/DIABETESINFO/Service/Downloads/DID_Notfallausweis_121123.pdf
Zusätzlich gibt es dort ein Informationsblatt für Sofortmaßnahmen, die im Falle einer Hypoglykämie ergriffen werden sollten. Dieses Dokument liefert Ersthelfern im Zweifel wichtige Hinweise: https://www.diabetesinformationsdienst-muenchen.de/fileadmin/DIABETESINFO/Service/Downloads/DID_Notfallausweis_121123.pdf
Am besten sollte der Ausweis gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ausgefüllt werden, um keine Information auszulassen und damit sicherzustellen, dass er seinen Zweck erfüllt. Es ist sehr wichtig, das Dokument stets bei sich zu tragen und Ersthelfer gegebenenfalls drauf aufmerksam zu machen, falls noch keine Bewusstlosigkeit eingetreten ist.
Wer eine Auslandsreise unternimmt und unter Diabetes leidet, sollte seinen Diabetikerausweis am besten in der entsprechenden Landessprache oder wenigstens auf Englisch mit sich führen. Die meisten Versionen des Ausweises sind aber heutzutage ohnehin zweisprachig gestaltet. Für Diabetiker, die besonders häufig unter Hypoglykämien leiden, kann es sinnvoll sein, eine Begleitperson mitzunehmen und dieser Person alle wichtigen Informationen über die Erkrankung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Medikamentierung vorab mitzuteilen. Eine Schulung für Angehörige von Diabetes-Patienten kann dabei helfen, die Situation besser einzuschätzen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Auch auf Reisen sollten Diabetiker stets Lebensmittel bei sich führen, aus denen der Körper schnell Glukose gewinnen kann, wie Traubenzucker, Schokolade oder Cola.
Bei leichter Symptomatik genügt es in der Regel, schnelle Kohlenhydrate zu sich zu nehmen. Dazu eigenen sich Traubenzucker, Fruchtsaft, Cola, Schokolade oder andere zuckerhaltige Lebensmittel. Treten dagegen Bewusstseinstrübungen oder Bewusstlosigkeit auf, sollten Ersthelfer umgehend handeln. Der Diabetikerausweis informiert sie über die Erkrankung des Betroffenen. Bei Kreislaufproblemen sollte der Betreffende in die Schockposition (liegend, Beine nach oben) gebracht werden. Bei Bewusstlosigkeit dagegen kann die stabile Seitenlage lebensrettend sein. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Patient nicht an seinem eigenen Erbrochenen erstickt. Danach gilt es schnell zu handeln. Umgehend sollte der Notarzt gerufen werden. Auf gar keinen Fall sollten Ersthelfer bei Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit versuchen, dem Diabetiker Flüssigkeiten oder Nahrung zuzuführen. Auch hier droht Erstickungsgefahr. Der Diabetikerausweis informiert gegebenenfalls über eine mitgeführte Glukagon-Spritze. Im Spritzenset ist eine Anleitung zur Vorbereitung und Durchführung der Infusion enthalten, die auch für Laien verständlich ist. Die Glukagon-Infusion sollte aber nur dann zum Einsatz kommen, wenn der Ersthelfer sichergestellt hat, dass es sich beim betreffenden Notfall tatsächlich um eine Hypoglykämie handelt. Gemeinsam mit dem Patienten wird danach auf das Eintreffen der Rettungskräfte gewartet.
Deutscher Feuerwehr Verband, „Erste Hilfe kompakt. Notfallstichwort: Hypoglykämie“: http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/Inhalt/FACHARBEIT/FB8_Gesund_RettD_EH_kompakt/DFV_Erste_Hilfe_kompakt_Hypoglykaemie.pdf (aufgerufen am 19.04.2017)
Mehnert, H., Standl, E., Usadel, K.-H., Häring, H.-U. (2003), „Diabetologie in Klinik und Praxis“. Thieme Verlag, S. 45ff, 400ff.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Hinweise und Beschreibungen zum Thema Diabetikerausweis. Er eignet sich nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung und kann einen Arztbesuch auf keinen Fall ersetzen.