So werden Patienten heute entlassen.
Mit Patient Plus von VitaBook, dem digitalen Gesundheitsbegleiter - krankenkassenunabhängig
Mit Patient Plus von VitaBook, dem digitalen Gesundheitsbegleiter - krankenkassenunabhängig
Fakten
Damit Sie Ihren Patienten Gesundheitsdokumente in elektronischer Form geben können, benötigt Ihr Patient eine eigene digitale Identität, ein eigenes digitales Gesundheitskonto. Genau das ist Patient Plus von VitaBook. Sie können Ihren Patienten, Pflegediensten, Pflegeheimen und Angehörigen damit — wie mit einem Girokonto — Gesundheitsinformationen sicher verschlüsselt senden und natürlich auch erhalten — und zwar krankenkassenunabhängig! So haben Sie gleich eine Lösung für alle Patienten.
Ihr Patient kann Ihnen bereits bei der Aufnahme Einblick in sein persönliches Gesundheitskonto gewähren.
Dazu überreicht er einfach seine Gesundheits- oder Patientenkarte. Mit der Kartennummer und dem Sicherheitscode ist jederzeit der Notfall-Datensatz einsehbar. Gibt der Patient auch noch seine PIN dazu, kann der Inhalt der ganzen Akte eingesehen werden.
Das ist mit jedem Computer und jedem Smartphone möglich.
Bereits seit 2012 haben Patienten nach § 630 des BGB ein Recht darauf, elektronische Abschriften von der Patientenakte zu erhalten. Er hat dem Behandelnden dafür allerdings die Kosten zu erstatten.
Geben Sie Ihrem Patienten das, worauf er ohnehin schon längst einen Anspruch hat: auf Kopien seiner Gesundheitsdaten. Übermitteln Sie diese Daten verschlüsselt in sein eigenes Gesundheitskonto.
Hat Ihr Patient noch kein Konto:
a) können Sie dies für ihn anlegen und mit seiner Gesundheitskarte oder einer Patientenkarte Ihrer Klinik verknüpfen.
Oder
b) können Sie dies für ihn vollautomatisch aus Ihrem KIS heraus anlegen. Patienten ohne E-Mail-Adresse erhalten die Zugangsdaten per Brief.
Ihr Patient entscheidet, was er mit den Daten dann macht. Ob er die Daten für sich behält oder anderen Behandlern verfügbar macht.
Für eine gelungene Überleitung müssen zahlreiche Informationen an andere Akteure außerhalb der Klinik gesendet werden.
Übermitteln Sie all diese Informationen in das digitale Gesundheitskonto des Patienten. Wenn der Patient einverstanden ist, können Pflegedienste und Pflegeheime, seine Ärzte, seine Apotheke und auch seine Angehörigen diese Daten erhalten.
Auf diese Weise können Sie außerdem direkt Aufklärungsmaterial und -filme für Pflegende bereitstellen. Zudem lässt sich die Rückmeldung zur Klinik über eingeleitete Maßnahmen so revolutionieren.
Mit unserem Kooperationspartner www.pflegeplatzfinden.de finden Sie auch gleich den passenden Pflegedienst, das Pflegeheim oder den Reha-Platz.
Funktionen
So funktioniert's
Ablauf
Informieren Sie Ihre Patienten schon bei der Aufnahme, dass sie alle Entlass-informationen digital erhalten können, wenn sie zustimmen.
Sobald Ihr Patient zugestimmt hat, setzen Sie im KIS einen Haken für „Zustimmung“, um sofort ein Online-Gesundheitskonto anzulegen.
Automatisch werden die von Ihnen festgelegten Daten (Entlassbrief, Befunde, Medikation etc.) zur Entlassung aus Ihrem KIS in das Gesundheitskonto des Patienten übertragen.
Sie können jederzeit, auch nach der Entlassung, noch Informationen manuell und automatisch ergänzen.
Entlass Informationen
Patienten haben das Recht, Ihre Krankenunterlagen jederzeit — auch ohne Angabe von Gründen — einzusehen, auch wenn sie in elektronischer Form gespeichert vorliegen. BGH Z 85, 327ff, Urteil vom 23.11.1982 (z.B. in MedR 83, 62ff, NJW 83, 328ff). Das betrifft Aufzeichnungen, die in einer Arztpraxis oder aber auch in einem Krankenhaus angefertigt worden sind und sich auf objektive physische, also körperliche oder organische Befunde beziehen. In der Regel bestehen Patientenunterlagen aus Arztbriefen, Arztberichten, Protokollen, Fieberkurven, EKG, EEG, Aufzeichnungen über die Medikation, OP-Berichten, Karteikarten vom einweisenden Arzt, Krankenhausbehandlungsunterlagen, Ultraschallaufnahmen, Entlassungsberichten, Laborbefunden usw.
Bereits im Jahr 2012 wurde der bürgerlich-rechtliche Behandlungsvertrag nach § 630 des BGB dahingehend neu geregelt. Dem Patienten ist auf Verlangen nicht nur unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Der Patient kann vielmehr nun auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden dafür allerdings die entstandenen Kosten zu erstatten.
„Ich wurde nach meiner Behandlung in eine Fachklinik überwiesen und muss sagen, es war nicht wie sonst. Alle wichtigen Gesundheitsdaten hatte ich bereits in meinem Gesundheitskonto von meinem Arzt abgespeichert bekommen. Die Wartezeit hat sich verkürzt, und ich bekam eine kompetente Beratung, da ich alle notwendigen Daten und Dokumente beisammen hatte.“
„Bei der Aufnahme in die Klinik bekam ich von meinem Arzt die Patientenkarte überreicht. Er erklärte mir, dass mit diesen persönlichen Login-Daten alle meine Dokumente, die ich nach meiner OP erhalten werde, darüber online abrufbar sind. Es ist klasse, Papier zu sparen und meine Daten jederzeit online abrufen und korrigieren zu können.“
„Nach meiner OP musste ich zusätzliche Medikamente einnehmen. Diese wurden in meinem Online-Medikationsplan hinterlegt. Meine Haus-Apotheke hat dann einen Wechselwirkungscheck durchgeführt und ein altes Medikament getauscht, dass sich besser mit den neuen verträgt. Ich bin froh, dass ich meine Medikamente alle aufgelistet und nun einen Überblick darüber habe.“
Die Patient Plus Welt
Schlüpfen Sie selbst in die einzelnen Rollen.
Sehen Sie sich an, was ein Arzt, eine Apotheke, eine Klinik sehen kann und wie ein Gesundheitskonto aus Sicht eines Patienten aussieht.
1) Gezeigt ist der Login bei Patient Plus von VitaBook als Patient / Privatperson in der Desktop-Ansicht
2) Die Ansicht im Smartphone zeigt den Login als Patient über die Patient Plus App von VitaBook
3) Die Notfallsicht im Tablet; Login mit verknüpfter Gesundheitskarte und Sicherheitscode des Gesundheitskarten-Aufklebers von VitaBook
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